Mit der Einführung der sogenannten Aktivrente zum 01.01.2026 hat der Gesetzgeber eine neue Möglichkeit geschaffen, das Arbeiten im Rentenalter steuerlich attraktiver zu gestalten. Aus unserer Sicht eröffnet diese Regelung interessante Gestaltungsspielräume – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was die Aktivrente konkret bedeutet und wie Sie diese sinnvoll nutzen können.
Inhaltsverzeichnis
1. Steuerfreier Hinzuverdienst – was bedeutet das konkret?
Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro brutto monatlich steuerfrei verdienen. Das entspricht einem jährlichen Freibetrag von bis zu 24.000 Euro zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
Praxisbeispiel:
Ein ehemaliger Bauleiter arbeitet nach Renteneintritt weiterhin in Teilzeit und verdient monatlich 2.000 Euro. Dieses Einkommen bleibt vollständig steuerfrei. Es fallen lediglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
2. Für wen ist die Aktivrente geeignet?
Die Regelung richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre). Es handelt sich dabei nicht um eine zusätzliche Rentenzahlung, sondern um eine steuerliche Begünstigung von Arbeitslohn.
Praxisbeispiel:
Ein ehemaliger kaufmännischer Leiter bleibt nach seinem Renteneintritt im Unternehmen tätig und unterstützt die Geschäftsführung an zwei Tagen pro Woche. Durch die Aktivrente kann sein Gehalt bis zur Grenze steuerfrei gestaltet werden.
3. Wichtige Einschränkungen
Die Aktivrente gilt nicht für:
- Selbstständige & Freiberufler
- Minijobs
- Beamte
- Personen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Vermietung beziehen
Praxisbeispiel:
Ein Handwerksunternehmer übergibt seinen Betrieb an die nächste Generation, bleibt aber weiterhin beratend tätig. Erfolgt diese Tätigkeit auf selbstständiger Basis, greift die Aktivrente nicht. Wird jedoch ein Anstellungsverhältnis im Betrieb vereinbart, kann der steuerfreie Hinzuverdienst genutzt werden.
4. Wie funktioniert die Steuerersparnis?
Ein Beispiel aus der Praxis:
- Monatlicher Hinzuverdienst: 2.000 €
- komplett steuerfrei
- Nur Kranken- und Pflegeversicherung fallen an
Verdienen Sie mehr, z. B. 3.000 €:
- 2.000 € steuerfrei
- 1.000 € normal steuerpflichtig
Vorteil: Der steuerfreie Anteil unterliegt nicht einmal dem Progressionsvorbehalt – Ihr Steuersatz steigt also nicht.
5. Sozialversicherung – was bleibt zu beachten?
Auch wenn der Hinzuverdienst steuerfrei ist, fallen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht für Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze Versicherungsfreiheit.
Praxisbeispiel:
Ein Rentner arbeitet weiterhin im Betrieb und erzielt 1.800 Euro monatlich. Zwar fällt keine Einkommensteuer an, jedoch werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.
6. Beispiel Aktivrente – was bleibt netto übrig?
Sie beschäftigen einen Rentner, der gesetzlich krankenversichert ist. Sein monatlicher Hinzuverdienst soll 2.000 Euro betragen. Eine Kirchensteuerpflicht besteht nicht.
Auch wenn kein Lohnsteuerabzug erfolgt, bleiben die Kranken- und Pflegeversicherungsabzüge bestehen.
Der Krankenversicherungsbeitrag liegt bei ca. 14,60 % zzgl. Zusatzbeitrag, dieser beträgt durchschnittlich 1,60 %. Damit liegt der hälftige Arbeitnehmerbeitrag bei ca. 8,10 %.
Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt derzeit ca. 3,40 %. Somit liegt der hälftige Arbeitnehmerbeitrag bei ca. 1,7 %.
| Brutto | 2.000,00 € |
| abzgl. Krankenversicherung (8,10% von 2.000 €) | – 162,00 € |
| abzgl. Pflegeversicherung (1,70% von 2.000 €) | – 34,00 € |
| Netto-Auszahlung | 1.804,00 € |
Nach Abzug der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge bleiben effektiv 90 % netto vom brutto übrig – das ist extrem attraktiv im Vergleich zu normalem Arbeitslohn.
Es handelt sich hierbei um ein vereinfachtes Beispiel. Bei Rentnern mit privater Krankenversicherung, abweichenden Pflegeversicherungsbeiträgen für Kinderlose oder abweichenden Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung wird die Berechnung der Nettoauszahlung abweichen.
7. Chancen für Unternehmen und Nachfolgegestaltung
Aus unserer Beratungspraxis sehen wir in der Aktivrente insbesondere für Unternehmen große Chancen. Erfahrene Fachkräfte können länger im Betrieb gehalten werden, während gleichzeitig steuerliche Vorteile entstehen.
Auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge bietet die Aktivrente interessante Gestaltungsmöglichkeiten.
Praxisbeispiel:
Ein Unternehmer übergibt seinen Betrieb an seine Tochter, bleibt jedoch weiterhin in Teilzeit im Unternehmen tätig. Durch ein gezieltes Anstellungsverhältnis kann er die Aktivrente nutzen und gleichzeitig sein Wissen weitergeben.
8. Unser Rat: Frühzeitig gestalten statt später korrigieren
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und wie Sie die Aktivrente optimal nutzen können. Insbesondere bei bestehenden oder geplanten Nachfolgelösungen lohnt sich eine frühzeitige steuerliche Gestaltung.
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.
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