Hauptniederlassung
Westring 2A | 15366 Neuenhagen
Unsere Hauptniederlassung in Neuenhagen betreut Sie im östlichen Berlin und in der Region rund um Neuenhagen, Strausberg, Hoppegarten, Fredersdorf, Eggersdorf usw. Kontaktieren Sie uns!
Zweigniederlassung
Schlüterstraße 17 | 10625 Berlin
Unsere Zweiniederlassung in Berlin-Mitte betreut Sie in Potsdam und im westlichen Berlin wie z. B. in den Bezirken Charlottenburg, Steglitz, Mitte und Reinickendorf usw. Kontaktieren Sie uns!
Ihre Erstberatung
info@gkk-steuerberatung.de
+49 (0) 33 42 / 23 56 00
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Rufen Sie uns an oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden. Bitte geben Sie neben Ihrem Anliegen auch Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (E-Mail und/oder Telefonnummer) an.
Niederlassung Neuenhagen
GKK HAUPTSITZ
GKK Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Westring 2A in 15366 Neuenhagen
- Telefon: +49 (0) 3342 / 23 56 00
- Fax: +49 (0) 3342 / 23 56 99
- E-Mail: info@gkk-steuerberatung.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Niederlassung Berlin-Mitte
GKK ZWEIGNIEDERLASSUNG
GKK Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Schlüterstraße 17 in 10625 Berlin
- Telefon: +49 (0) 30 / 310 189 52
- Fax: +49 (0) 3342 / 23 56 99
- E-Mail: info@gkk-steuerberatung.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Pflegeversicherung: Beitragsanhebung zum 01.07.2023 – Alle wichtigen Neuerungen im Überblick
Lesezeit: 5 Minuten Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird erhöht – Eltern mit mehreren Kindern werden entlastet. Erfahren Sie hier mehr:
Die Urlaubszeit naht, nutzen Sie die Erholungsbeihilfe für Ihre Mitarbeitenden
Lesezeit: 3 Minuten So können Sie Ihren Mitarbeitenden eine Erholungsbeihilfe zahlen und ihnen damit steuerbegünstigt recht ansehnliche Beträge zukommen lassen:
Steueränderungen 2023 – Das gilt ab diesem Jahr
Lesezeit: 6 Minuten Mit dem Jahreswechsel sind zahlreiche Steueränderungen und Entlastungen in Kraft getreten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Änderungen und was diese für Ihre Steuererklärung 2023 bedeuten.
Neu ab 01.01.2023 – Digitaler Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für alle Arbeitgeber verpflichtend!
Lesezeit: 3 Minuten Ab 01.01.2023 müssen alle Arbeitgebende die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.
Keine Sanktionen bei verspäteter Offenlegung der Jahresabschlüsse 2021 im Bundesanzeiger
Lesezeit: 2 Minuten Bei einer Offenlegung von Jahresabschlüssen für das Jahr 2021 bis zum 10.04.2023 wird es keine Sanktionierung geben.
Sichern Sie sich noch eine hohe Gebäudeabschreibung
Lesezeit: 4 Minuten Wichtige Änderung für Erwerber und Besitzer von Immobilien und Wohneigentum in den Abschreibungsmöglichkeiten: