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Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft:
Bei SEPA-Überweisungen müssen Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen.

Diese Regel nennt sich Verification of Payee (VoP) und soll mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr bringen und Betrug vorbeugen.

Was bedeutet das für Sie?

Als Zahlender:
Ihre Bank prüft künftig automatisch, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt.
Passt der Name nicht, erhalten Sie einen Hinweis – und entscheiden selbst, ob Sie die Zahlung trotzdem freigeben.

Als Zahlungsempfänger:
Ihre Kunden müssen den exakten Kontoinhabernamen angeben, damit Zahlungen reibungslos ankommen.

Was sollten Sie jetzt tun?

Stammdaten prüfen:

  • Stimmen die Namen Ihrer Lieferanten mit den tatsächlichen Kontoinhabern überein?
  • Entspricht Ihr eigener Firmenname dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber?

Rechnungsvorlage anpassen:

  • Weisen Sie auf den exakten Empfängernamen für Überweisungen hin.
  • Bei abweichendem Firmennamen: Lassen Sie bei Ihrer Bank einen Handelsnamen hinterlegen.

Wichtig

Wenn Sie eine Überweisung freigeben, obwohl Name und IBAN nicht zusammenpassen, tragen Sie das Risiko.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

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