Lesezeit: 4 Minuten

Startseite » Corona Soforthilfe in Berlin beantragen

Das Land Berlin hat seit letzter Woche Freitag (27.03., 12:00 Uhr) die Antragsmöglichkeit für einen landeseigenen nicht rückzahlbaren Zuschuss, das Corona Soforthilfepaket II, über die Investitionsbank Berlin (IBB) freigeschalten. Seit Freitag-mittag waren die Server der IBB stark ausgelastet. Es wurde ein digitaler Warteraum eingerichtet. Derzeit sind immer noch keine neuen Anträge möglich, da die Warteschlange noch nicht abgearbeitet wurde. Das Land Berlin versichert jedoch, dass ausreichend Mittel vorhanden sind und niemand, der hilfsbedürftig ist, Angst haben muss keine Hilfen zu erhalten.

Zuschüsse und Soforthilfe Covid-19 Berlin

Wie hoch ist der mögliche Zuschuss?

Der Zuschuss ist wie folgt gestaffelt:

Aus Landesmitteln:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 5.000 €, für Personalkosten und eigenen Lebensbedarf

Aus Bundesmitteln:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 €, für Sachkosten
  • bis zu 10 Erwerbstätige: bis zu 15.000 €, für Sachkosten

Wer wird gefördert?

  • Soloselbständige (Personen, die eine selbständige Tätigkeit allein, d. h. ohne angestellte Mitarbeiter, ausüben)
  • Freiberufler (Künstler, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten…) und
  • Kleinstunternehmen (inklusive eingetragene Vereine) mit bis zu 10 Be-schäftigten (Vollzeitäquivalente) und Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin, die nachweislich von der Corona Pandemie wirtschaftlich betroffen sind.

Was wird gefördert?

Die Soforthilfe stellt keinen Schadenersatz für auf Grund der Corona Pandemie ausgefallen Umsatz dar! Es soll stattdessen mit dem Zuschuss verhindert werden, dass die wirtschaftliche Existenz von kleinen Unternehmen zerstört wird. Daher kann der Zuschuss von 5.000 € bei Antragstellern mit maximal 5 Vollzeitbeschäftigten für die Kompensation von ausfallenden Unternehmer-/ Unternehmenseinkünften zur Bestreitung von Personalkosten und des eigenen Lebensunterhaltes genutzt werden. Bei Soloselbständigen ist dieser Zuschuss für die Dauer von bis zu 6 Monaten und bei Unternehmen mit mindestens einem Angestellten für die Dauer von 3 Monaten gedacht. Danach könnte für die genannten Zeiträume ein weiterer Antrag gestellt werden.

Zusätzlich kann der weiter gestaffelte Zuschuss aus Bundesmitteln bis zu 9.000 € bzw. bis 15.000 € für den darüber hinaus gehenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand, z. B. für gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen eingesetzt werden.

Derzeit ist noch nicht abschließend klar, ob die ersten 5.000 € hierauf angerech-net werden, da es sich um Mittel des Bundes handelt. Dies soll im Laufe der Wo-che geklärt werden.

Berechnung Mitarbeiteranzahl

Die Berechnung der Mitarbeiteranzahl erfolgt nach sogenannten Vollzeitäquiva-lenten (VZÄ). Das bedeutet, Mitarbeiter werden nur dann als volle Kraft gewertet, wenn sie Vollzeit arbeiten. Teilzeitkräfte müssen demzufolge umgerechnet wer-den.

Beispiele:
Vollzeitbeschäftigung = 40 Stunden = 1 VZÄ
2 Teilzeitstellen á 20 Stunden = 1 VZÄ
1 Teilzeitstelle á 20 Stunden = 0,5 VZÄ
1 Teilzeitstelle á 30 Stunden = 0,75 VZÄ

Zudem müssen die Mitarbeiter bereits mindestens 1 Jahr für Ihr Unternehmen ge-arbeitet haben!

Nicht begünstigt sind Unternehmen, die:

  • bereits vor der Corona Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren
  • die bereits in den letzten 2 Jahren EU Subventionen erhalten haben (diese werden ggf. angerechnet)

Wie verläuft die Antragstellung?

Der Antrag muss zwingend über die Webseite der IBB digital erfolgen. Nutzen Sie bitte dazu diesen Link: IBB

Laut Auskunft der IBB müssen Sie bitte folgende Informationen bereithalten:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma
  • Ausweisdokument
  • Steuer-ID
  • Bankverbindung der Firma

Bitte beachten Sie, dass – wie bereits eingangs erwähnt – der Server zum Schutz vor Überlastung mit einem digitalen Warteraum versehen wurde. Derzeit ist die Anmeldung selbst in dem Warteraum gesperrt. Die bisherigen Anträge werden abgearbeitet. Einige Nutzer haben in den sozialen Medien auch von Verbin-dungsabbrüchen und sogar von Datenpannen berichtet. So sollen nach Ab-schluss des Antrages als Download die Antragsformulare wildfremder Menschen einsehbar gewesen sein. Wir vermuten daher, dass die IBB nicht nur die Anträge abarbeitet, sondern auch den eiligst programmierten digitalen Antragsprozess optimiert und Fehler behebt.

Wenn Sie die Corona Soforthilfe dringend benötigen, versuchen Sie sich in der nächsten Woche in dem Warteraum zu registrieren. Ansonsten empfehlen wir Ihnen noch abzuwarten, bis der erste Ansturm auf die Systeme der IBB abgeebbt ist.

Bitte beachten Sie, dass wir den digital zu führenden Antrag leider nicht direkt für Sie übernehmen können. Wir unterstützen Sie bei Fragen hierzu jedoch gern.

Alle Steuernews per E-Mail
Abonnieren Sie jetzt die GKK Steuernews und bleiben Sie informiert!


Bitte bestätigen Sie, dass Sie von uns per E-Mail mit unserem Newsletter informiert werden möchten:


Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Hier finden Sie Informationen zu unserem Datenschutz.

+49 (0) 33 42 / 23 56 00
Jetzt Beratung vereinbaren
info@gkk-steuerberatung.de