Das Land Berlin hat seit letzter Woche Freitag (27.03., 12:00 Uhr) die Antragsmöglichkeit für einen landeseigenen nicht rückzahlbaren Zuschuss, das Corona Soforthilfepaket II, über die Investitionsbank Berlin (IBB) freigeschalten. Seit Freitag-mittag waren die Server der IBB stark ausgelastet. Es wurde ein digitaler Warteraum eingerichtet. Derzeit sind immer noch keine neuen Anträge möglich, da die Warteschlange noch nicht abgearbeitet wurde. Das Land Berlin versichert jedoch, dass ausreichend Mittel vorhanden sind und niemand, der hilfsbedürftig ist, Angst haben muss keine Hilfen zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch ist der mögliche Zuschuss?
Der Zuschuss ist wie folgt gestaffelt:
Aus Landesmitteln:
- bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 5.000 €, für Personalkosten und eigenen Lebensbedarf
Aus Bundesmitteln:
- bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 €, für Sachkosten
- bis zu 10 Erwerbstätige: bis zu 15.000 €, für Sachkosten
Wer wird gefördert?
- Soloselbständige (Personen, die eine selbständige Tätigkeit allein, d. h. ohne angestellte Mitarbeiter, ausüben)
- Freiberufler (Künstler, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten…) und
- Kleinstunternehmen (inklusive eingetragene Vereine) mit bis zu 10 Be-schäftigten (Vollzeitäquivalente) und Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin, die nachweislich von der Corona Pandemie wirtschaftlich betroffen sind.
Was wird gefördert?
Die Soforthilfe stellt keinen Schadenersatz für auf Grund der Corona Pandemie ausgefallen Umsatz dar! Es soll stattdessen mit dem Zuschuss verhindert werden, dass die wirtschaftliche Existenz von kleinen Unternehmen zerstört wird. Daher kann der Zuschuss von 5.000 € bei Antragstellern mit maximal 5 Vollzeitbeschäftigten für die Kompensation von ausfallenden Unternehmer-/ Unternehmenseinkünften zur Bestreitung von Personalkosten und des eigenen Lebensunterhaltes genutzt werden. Bei Soloselbständigen ist dieser Zuschuss für die Dauer von bis zu 6 Monaten und bei Unternehmen mit mindestens einem Angestellten für die Dauer von 3 Monaten gedacht. Danach könnte für die genannten Zeiträume ein weiterer Antrag gestellt werden.
Zusätzlich kann der weiter gestaffelte Zuschuss aus Bundesmitteln bis zu 9.000 € bzw. bis 15.000 € für den darüber hinaus gehenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand, z. B. für gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen eingesetzt werden.
Derzeit ist noch nicht abschließend klar, ob die ersten 5.000 € hierauf angerech-net werden, da es sich um Mittel des Bundes handelt. Dies soll im Laufe der Wo-che geklärt werden.
Berechnung Mitarbeiteranzahl
Die Berechnung der Mitarbeiteranzahl erfolgt nach sogenannten Vollzeitäquiva-lenten (VZÄ). Das bedeutet, Mitarbeiter werden nur dann als volle Kraft gewertet, wenn sie Vollzeit arbeiten. Teilzeitkräfte müssen demzufolge umgerechnet wer-den.
Beispiele:
Vollzeitbeschäftigung = 40 Stunden = 1 VZÄ
2 Teilzeitstellen á 20 Stunden = 1 VZÄ
1 Teilzeitstelle á 20 Stunden = 0,5 VZÄ
1 Teilzeitstelle á 30 Stunden = 0,75 VZÄ
Zudem müssen die Mitarbeiter bereits mindestens 1 Jahr für Ihr Unternehmen ge-arbeitet haben!
Nicht begünstigt sind Unternehmen, die:
- bereits vor der Corona Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren
- die bereits in den letzten 2 Jahren EU Subventionen erhalten haben (diese werden ggf. angerechnet)
Wie verläuft die Antragstellung?
Der Antrag muss zwingend über die Webseite der IBB digital erfolgen. Nutzen Sie bitte dazu diesen Link: IBB
Laut Auskunft der IBB müssen Sie bitte folgende Informationen bereithalten:
- Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma
- Ausweisdokument
- Steuer-ID
- Bankverbindung der Firma
Bitte beachten Sie, dass – wie bereits eingangs erwähnt – der Server zum Schutz vor Überlastung mit einem digitalen Warteraum versehen wurde. Derzeit ist die Anmeldung selbst in dem Warteraum gesperrt. Die bisherigen Anträge werden abgearbeitet. Einige Nutzer haben in den sozialen Medien auch von Verbin-dungsabbrüchen und sogar von Datenpannen berichtet. So sollen nach Ab-schluss des Antrages als Download die Antragsformulare wildfremder Menschen einsehbar gewesen sein. Wir vermuten daher, dass die IBB nicht nur die Anträge abarbeitet, sondern auch den eiligst programmierten digitalen Antragsprozess optimiert und Fehler behebt.
Wenn Sie die Corona Soforthilfe dringend benötigen, versuchen Sie sich in der nächsten Woche in dem Warteraum zu registrieren. Ansonsten empfehlen wir Ihnen noch abzuwarten, bis der erste Ansturm auf die Systeme der IBB abgeebbt ist.
Bitte beachten Sie, dass wir den digital zu führenden Antrag leider nicht direkt für Sie übernehmen können. Wir unterstützen Sie bei Fragen hierzu jedoch gern.
Abonnieren Sie jetzt die GKK Steuernews und bleiben Sie informiert!
Erholungsbeihilfe: So profitiert Ihr Team vom Urlaubszuschuss
In Anbetracht der bevorstehenden Urlaubssaison möchten wir Sie, wie in jedem Jahr, über eine interessante Gestaltungsmöglichkeit für Ihre Lohnabrechnungen informieren....
Neue Steuererleichterungen ab 2024
Es hat lange gedauert bis die Parteien sich auf die bereits letztes Jahr geplanten Steuererleichterungen ab 2024 einigen konnten. Nun wurden diverse Steuererleichterungen mit...
Was ändert sich für Arbeitgeber*in zum Jahreswechsel 2024?
Ein neues Jahr bringt neue Regelungen. Wir möchten Sie über die wesentlichen Änderungen informieren, die Sie als Arbeitgeber*in zum Jahreswechsel 2024 wissen sollten. ...
Aktuelle Steueränderungen zum Jahreswechsel 2024
Dieses Jahr dauert es leider etwas länger: Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Nachtragshaushalt 2021 gibt es nicht nur Verzögerungen...
Das Team der GKK wünscht ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2024!
Liebe Mandantinnen und Mandanten, wir möchten diesen Moment nutzen, um Ihnen für die tolle Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr zu...
Aktuelles zum neuen Heizungsgesetz 2024: Was Immobilieneigentümer und Mieter jetzt wissen müssen
Das Heizungsgesetz, welches ab 01.01.2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Deutschland weiter zu reduzieren und den Ausstoß von Treibhausgasen zu...