Lesezeit: 3 Minuten

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat sich auf einen Koalitionsvertrag unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ verständigt.

Der Vertrag beinhaltet steuerliche, wirtschaftliche und sozialpolitische Maßnahmen, die in den kommenden Jahren auf den Weg gebracht werden sollen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst und bewertet, was sie konkret für Ihre Branche und Ihr Unternehmen bedeuten.

1. Unternehmenssteuern: Investitionsförderung und Planungssicherheit

Degressive Abschreibung für Investitionen (2025–2027):
Unternehmen können künftig wieder eine degressive AfA von 30 % nutzen – dies gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Maßnahme ist auf drei Jahre befristet und soll Investitionen gerade in mittelständischen Betrieben erleichtern.

Unser Tipp: Prüfen Sie größere Investitionen jetzt strategisch. Eine Vorverlagerung auf 2025 könnte sich lohnen.

Geplante Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028:
Die Bundesregierung plant eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 um jeweils einen Prozentpunkt – wie viele Stufen folgen, ist noch offen. Ziel ist eine Entlastung für Kapitalgesellschaften im internationalen Steuerwettbewerb.

Praxisrelevanz: Für GmbHs und AGs könnte sich mittelfristig die Steuerlast senken. Geplante Umstrukturierungen sollten das berücksichtigen.

Geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 7% im Gastgewerbe:

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.

Solidaritätszuschlag bleibt:
Trotz gegenteiliger Forderungen bleibt der Soli für Besserverdienende und Kapitalgesellschaften bestehen.

 

2. Einkommensteuer & Arbeitswelt: Entlastung für breite Bevölkerungsschichten

Steuererleichterungen für Überstunden:
Geplant ist eine steuerliche Begünstigung für Überstunden, insbesondere bei tarifgebundenen Unternehmen und systemrelevanten Branchen.

Besonders interessant für: Handwerksbetriebe mit hoher Auslastung und Fachkräftemangel – hier könnte sich Überstundenvergütung wieder mehr lohnen.

Reduktion der Einkommensteuer für mittlere Einkommen:
Ab Mitte der Legislaturperiode ist eine Absenkung des mittleren Einkommensteuertarifs geplant. Noch fehlen konkrete Zahlen – dennoch ein Signal für Arbeitnehmer und Einzelunternehmer.

 

3. Förderprogramme für Wohnen und Bauwirtschaft

Neue Sonderabschreibungen & Wohngemeinnützigkeit:
Für Wohnungsunternehmen wird eine neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt, gekoppelt an Steuererleichterungen und Fördermittel. Außerdem soll es Sonderabschreibungen für Neubauten geben, Details dazu sind noch nicht bekannt.

Für Immobiliengesellschaften: Genau prüfen, ob die Bedingungen der Wohngemeinnützigkeit (z. B. Mietpreisbindung) mit Ihrer Strategie vereinbar sind.

Förderung kommunaler Infrastrukturprojekte:
Für Städte und Gemeinden stehen zusätzliche Mittel bereit – unter anderem für die digitale Infrastruktur und Wohngebiete.

Chancen für Handwerksbetriebe im öffentlichen Vergabeverfahren!

 

4. Digitalisierung und Bürokratieabbau

Einführung der Bürger-ID & Digitalcheck für Gesetze:
Ein neues Gesetz soll den digitalen Zugang zu Finanzamt, Sozialversicherungen und anderen Stellen deutlich vereinfachen. Ziel: weniger Papier, mehr Effizienz.

Für Unternehmen: Dies könnte perspektivisch auch im Steuerbereich zu Vereinfachungen bei Anmeldungen, Bescheiden und Anträgen führen.

Bürokratieabbau im Steuerrecht angekündigt:
Künftig soll jedes neue Gesetz einem „Bürokratie-TÜV“ unterzogen werden. Steuerberaterverbände fordern bereits konkrete Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer und bei Aufzeichnungspflichten.

 

5. Sozialversicherung & Gesundheitskosten: Belastung bleibt Thema

Keine Beitragssenkungen – Kassen fordern Notmaßnahmen:
Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen für 2025 mit einem Defizit von fast 47 Milliarden Euro. Die Koalition plant bislang keine Beitragssenkungen – es drohen sogar weitere Beitragserhöhungen.

Besonderes Augenmerk: Auf steigende Lohnnebenkosten – gerade für kleinere Betriebe relevant.

 

6. Was bedeutet das für Sie konkret?

Handwerksbetriebe:
✔ Investitionen vorziehen (AfA)
✔ Überstundenregelung im Blick behalten
✔ Bürokratieabbau könnte Verwaltungsaufwand senken

Immobilienunternehmen:
✔ Wohngemeinnützigkeit prüfen
✔ Sonderabschreibung nutzen
✔ Auswirkungen geplanter Körperschaftsteuersenkung berücksichtigen

Consulting & Freie Berufe:
✔ Einkommensteuerreform beobachten
✔ Chancen durch Bürokratieabbau & Digitalisierung nutzen

 

7. Fazit

Der Koalitionsvertrag 2025 enthält wichtige Impulse – aber auch viele Unklarheiten. Besonders im Steuerrecht ist entscheidend, wie die Vorhaben gesetzlich umgesetzt werden. Wir halten Sie dazu wie gewohnt auf dem Laufenden und beraten Sie individuell zu Chancen und Risiken für Ihr Unternehmen.

Bei Fragen oder zur strategischen Planung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 (0) 33 42 / 23 56 00
Jetzt Beratung vereinbaren
info@gkk-steuerberatung.de