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In letzter Zeit landen vermehrt Schreiben im Briefkasten, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen – und das mit ernsten Forderungen: Mehrere Hundert Euro Verzugszinsen, angeblich wegen zu spät eingereichter Steuererklärungen, sollen innerhalb von zwei Tagen bezahlt werden.

Wichtig: Nicht einschüchtern lassen – hier sind Betrüger am Werk.

Damit Sie nicht in die Falle tappen, hier ein paar einfache Erkennungszeichen für diese Fake-Briefe:

Unstimmigkeiten im Datum

Wenn auf Seite 1 Februar steht und auf Seite 2 plötzlich Mai – Finger weg!

Unpersönliche Anrede

„Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“ klingt höflich, ist aber verdächtig. Behörden schreiben Sie normalerweise mit vollem Namen an.

Falsche Steuer-ID

Ein schneller Abgleich mit Ihrer echten Steuer-ID kann Klarheit bringen – oft sind die Nummern in den Fake-Briefen schlicht falsch.

Falscher Absender

Für Ihre Steuererklärung ist immer das örtliche Finanzamt zuständig – nicht das Bundeszentralamt für Steuern.

Ausländische IBAN

Ein echtes deutsches Behördenkonto beginnt mit „DE“. Taucht etwas anderes auf: Keine Zahlung leisten!

Unser Tipp:

Im Zweifel einfach beim Finanzamt nachfragen, ob wirklich eine offene Forderung vorliegt. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid – oder Sie fragen natürlich gerne bei uns nach.

 

Bleiben Sie wachsam – und bei Fragen sind wir wie immer gerne für Sie da!

+49 (0) 33 42 / 23 56 00
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info@gkk-steuerberatung.de