In letzter Zeit landen vermehrt Schreiben im Briefkasten, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen – und das mit ernsten Forderungen: Mehrere Hundert Euro Verzugszinsen, angeblich wegen zu spät eingereichter Steuererklärungen, sollen innerhalb von zwei Tagen bezahlt werden.
Wichtig: Nicht einschüchtern lassen – hier sind Betrüger am Werk.
Damit Sie nicht in die Falle tappen, hier ein paar einfache Erkennungszeichen für diese Fake-Briefe:

Inhaltsverzeichnis
Unstimmigkeiten im Datum
Wenn auf Seite 1 Februar steht und auf Seite 2 plötzlich Mai – Finger weg!
Unpersönliche Anrede
„Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“ klingt höflich, ist aber verdächtig. Behörden schreiben Sie normalerweise mit vollem Namen an.
Falsche Steuer-ID
Ein schneller Abgleich mit Ihrer echten Steuer-ID kann Klarheit bringen – oft sind die Nummern in den Fake-Briefen schlicht falsch.
Falscher Absender
Für Ihre Steuererklärung ist immer das örtliche Finanzamt zuständig – nicht das Bundeszentralamt für Steuern.
Ausländische IBAN
Ein echtes deutsches Behördenkonto beginnt mit „DE“. Taucht etwas anderes auf: Keine Zahlung leisten!
Unser Tipp:
Im Zweifel einfach beim Finanzamt nachfragen, ob wirklich eine offene Forderung vorliegt. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid – oder Sie fragen natürlich gerne bei uns nach.
Bleiben Sie wachsam – und bei Fragen sind wir wie immer gerne für Sie da!
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