Sie möchten Ihre Mitarbeitenden oder sich selbst als GeschĂ€ftsfĂŒhrer zusĂ€tzlich motivieren und belohnen â ohne gleich die volle Steuer- und Abgabenlast eines klassischen Gehalts in Kauf zu nehmen?
Dann lohnt sich ein Blick auf die Sachzuwendungen nach §âŻ37b EStG. Dieses steuerliche Gestaltungselement ermöglicht attraktive Zusatzleistungen â pauschal versteuert, teilweise sozialversicherungsfrei und flexibel einsetzbar.
Ob fĂŒr Mitarbeiterbindung, als Incentive oder zur persönlichen Vorteilsnutzung durch GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer Gesellschaft (GmbH etc.):
Richtig eingesetzt, spart dieses Modell bares Geld.
Inhaltsverzeichnis
1.) Was sind Sachzuwendungen?
Als Sachzuwendungen gelten alle nicht in Geld bestehenden Leistungen, die ein Arbeitgeber zusĂ€tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewĂ€hrt. Wichtig: Diese dĂŒrfen keine Entgeltumwandlung darstellen, d.âŻh. das Gehalt darf nicht âgetauschtâ oder reduziert werden.
2.) Die wichtigsten Eckpunkte im Ăberblick
â Bis zu 10.000 Euro pro Jahr und Person dĂŒrfen als Sachzuwendungen gewĂ€hrt werden â vorausgesetzt, es handelt sich um sogenannte Prepaidkarten oder direkt bezahlte Sachleistungen.
â Art der Zuwendung:
- Bevorzugt: Prepaid-Kreditkarten wie z.âŻB. GivveCard, die fĂŒr EinkĂ€ufe eingesetzt werden können.
- Wichtig: Die Karten dĂŒrfen keine Barabhebungen, Ăberziehungen, Ăberweisungen oder FremdwĂ€hrungskĂ€ufe erlauben.
- Alternativ: Direkte Zahlung durch die GmbH, z.âŻB. fĂŒr eine Urlaubsreise, ohne Umweg ĂŒber eine Karte.
â Versteuerung:
- Der Arbeitgeber versteuert die Zuwendung pauschal mit 30âŻ% Lohnsteuer, ggf. zuzĂŒglich Kirchensteuer.
- Die Sozialversicherungspflicht bleibt grundsĂ€tzlich bestehen â auĂer:
- Der EmpfĂ€nger ist Gesellschafter-GeschĂ€ftsfĂŒhrer mit mehr als 50âŻ% Beteiligung und ein Statusfeststellungsverfahren liegt vor, oder
- Der EmpfĂ€nger liegt ĂŒber der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2025):
- 5.512,50âŻâŹ (Kranken- und Pflegeversicherung)
- 8.050,00âŻâŹ (Renten- und Arbeitslosenversicherung)
3.) Besondere Hinweise fĂŒr Gesellschafter-GeschĂ€ftsfĂŒhrer
- Die Sachzuwendung muss per Gesellschafterbeschluss geregelt und als Zusatz zum Arbeitsvertrag dokumentiert werden.
- Wichtig: Die Zahlung muss âzusĂ€tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohnâ erfolgen.
- Das Gesamtgehalt inkl. Sachzuwendung muss fremdĂŒblich sein â laut OFD ist bei einem Gehalt unter 100.000âŻâŹ (je nach Gewinn der GmbH) meist keine PrĂŒfung zu erwarten.
 Wichtig: Private Auslagen, die nachtrÀglich erstattet werden, zÀhlen nicht als Sachzuwendung!
4.) Beispiel aus der Praxis
Norbert ist alleiniger Gesellschafter-GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer GmbH und verdient 150.000âŻâŹ jĂ€hrlich.
Er möchte eine Urlaubsreise im Wert von 10.000âŻâŹ unternehmen.
Fall 1: Norbert zahlt selbst
Um netto 10.000âŻâŹ fĂŒr den Urlaub zur VerfĂŒgung zu haben, mĂŒsste er â aufgrund von Steuern und Abgaben â eine Gehaltserhöhung von ca. 18.000âŻâŹ erhalten.
Fall 2: Die GmbH zahlt als Sachzuwendung
Die GmbH ĂŒbernimmt direkt die Zahlung und versteuert diese mit pauschal 30âŻ%. Damit betragen die Gesamtkosten nur 13.000âŻâŹ.
Ergebnis: Norbert spart 5.000âŻâŹ pro Jahr!
5.) Fazit
Sachzuwendungen nach § 37b EStG bieten eine clevere Möglichkeit, Mitarbeitende oder GeschĂ€ftsfĂŒhrer zusĂ€tzlich zu motivieren â mit steuerlichen Vorteilen fĂŒr beide Seiten. Ob Gutscheinkarte oder direkt gebuchter Urlaub: Wenn die Spielregeln beachtet werden, steckt viel Sparpotenzial in diesem Modell.
Sprechen Sie uns gern an â wir beraten Sie individuell und passgenau.
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