Hauptniederlassung
Westring 2A | 15366 Neuenhagen
Unsere Hauptniederlassung in Neuenhagen betreut Sie im östlichen Berlin und in der Region rund um Neuenhagen, Strausberg, Hoppegarten, Fredersdorf, Eggersdorf usw. Kontaktieren Sie uns!
Zweigniederlassung
Schlüterstraße 17 | 10625 Berlin
Unsere Zweiniederlassung in Berlin-Mitte betreut Sie in Potsdam und im westlichen Berlin wie z. B. in den Bezirken Charlottenburg, Steglitz, Mitte und Reinickendorf usw. Kontaktieren Sie uns!
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Niederlassung Neuenhagen
GKK HAUPTSITZ
GKK Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Westring 2A in 15366 Neuenhagen
- Telefon: +49 (0) 3342 / 23 56 00
- Fax: +49 (0) 3342 / 23 56 99
- E-Mail: info@gkk-steuerberatung.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Niederlassung Berlin-Mitte
GKK ZWEIGNIEDERLASSUNG
GKK Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Schlüterstraße 17 in 10625 Berlin
- Telefon: +49 (0) 30 / 310 189 52
- Fax: +49 (0) 3342 / 23 56 99
- E-Mail: info@gkk-steuerberatung.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Wichtige Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024
Das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 wurde am 05.12.2024 verkündet, tiefgreifende Änderungen bringt diese Steuerreform nicht mit sich. Wir haben die für Unternehmer und...
Keine Sanktionen bei verspäteter Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023!
Gute Nachrichten pünktlich in der Vorweihnachtszeit für das ein oder andere offenlegungspflichte Unternehmen: Keine Sanktionen bei verspäteter Offenlegung von...
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In diesem Beitrag fassen wir für Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 zusammen: Ab wann gilt was? Ab 01.01.2025: Alle Unternehmen...
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Die Digitalisierung macht auch vor Rechnungen keinen Halt. Wie wir bereits früher schon informiert haben, wird es künftige für alle Unternehmen zur Pflicht, E-Rechnungen zu...
Aktuelle News zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer Ihres Vermietungsobjektes – Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 ab dem Jahr 2025 möglich
Mit unserem Newsletter aus der vergangenen Woche haben wir Sie über die vereinfachte Möglichkeit des Nachweises einen geringeren Restnutzungsdauer für Ihre Immobilie...
Wichtiger Steuerlicher Praxis-Hinweis: Vereinfachter Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer bei Gebäuden
In Deutschland wird für die Abschreibung von Gebäuden im Rahmen des Steuerrechts grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 33, 40 bzw. 50 Jahren festgelegt (§ 7 Abs. 4...