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Sie möchten Ihre Mitarbeitenden oder sich selbst als GeschĂ€ftsfĂŒhrer zusĂ€tzlich motivieren und belohnen – ohne gleich die volle Steuer- und Abgabenlast eines klassischen Gehalts in Kauf zu nehmen?
Dann lohnt sich ein Blick auf die Sachzuwendungen nach § 37b EStG. Dieses steuerliche Gestaltungselement ermöglicht attraktive Zusatzleistungen – pauschal versteuert, teilweise sozialversicherungsfrei und flexibel einsetzbar.

Ob fĂŒr Mitarbeiterbindung, als Incentive oder zur persönlichen Vorteilsnutzung durch GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer Gesellschaft (GmbH etc.):

Richtig eingesetzt, spart dieses Modell bares Geld.

1.) Was sind Sachzuwendungen?

Als Sachzuwendungen gelten alle nicht in Geld bestehenden Leistungen, die ein Arbeitgeber zusĂ€tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewĂ€hrt. Wichtig: Diese dĂŒrfen keine Entgeltumwandlung darstellen, d. h. das Gehalt darf nicht „getauscht“ oder reduziert werden.

2.) Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick

✅ Bis zu 10.000 Euro pro Jahr und Person dĂŒrfen als Sachzuwendungen gewĂ€hrt werden – vorausgesetzt, es handelt sich um sogenannte Prepaidkarten oder direkt bezahlte Sachleistungen.

✅ Art der Zuwendung:

  • Bevorzugt: Prepaid-Kreditkarten wie z. B. GivveCard, die fĂŒr EinkĂ€ufe eingesetzt werden können.
  • Wichtig: Die Karten dĂŒrfen keine Barabhebungen, Überziehungen, Überweisungen oder FremdwĂ€hrungskĂ€ufe erlauben.
  • Alternativ: Direkte Zahlung durch die GmbH, z. B. fĂŒr eine Urlaubsreise, ohne Umweg ĂŒber eine Karte.

✅ Versteuerung:

  • Der Arbeitgeber versteuert die Zuwendung pauschal mit 30 % Lohnsteuer, ggf. zuzĂŒglich Kirchensteuer.
  • Die Sozialversicherungspflicht bleibt grundsĂ€tzlich bestehen – außer:
    • Der EmpfĂ€nger ist Gesellschafter-GeschĂ€ftsfĂŒhrer mit mehr als 50 % Beteiligung und ein Statusfeststellungsverfahren liegt vor, oder
    • Der EmpfĂ€nger liegt ĂŒber der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2025):
      • 5.512,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung)
      • 8.050,00 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung)

3.) Besondere Hinweise fĂŒr Gesellschafter-GeschĂ€ftsfĂŒhrer

  • Die Sachzuwendung muss per Gesellschafterbeschluss geregelt und als Zusatz zum Arbeitsvertrag dokumentiert werden.
  • Wichtig: Die Zahlung muss „zusĂ€tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erfolgen.
  • Das Gesamtgehalt inkl. Sachzuwendung muss fremdĂŒblich sein – laut OFD ist bei einem Gehalt unter 100.000 € (je nach Gewinn der GmbH) meist keine PrĂŒfung zu erwarten.

 Wichtig: Private Auslagen, die nachtrÀglich erstattet werden, zÀhlen nicht als Sachzuwendung!

4.) Beispiel aus der Praxis

Norbert ist alleiniger Gesellschafter-GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer GmbH und verdient 150.000 € jĂ€hrlich.
Er möchte eine Urlaubsreise im Wert von 10.000 € unternehmen.

Fall 1: Norbert zahlt selbst

Um netto 10.000 € fĂŒr den Urlaub zur VerfĂŒgung zu haben, mĂŒsste er – aufgrund von Steuern und Abgaben – eine Gehaltserhöhung von ca. 18.000 € erhalten.

Fall 2: Die GmbH zahlt als Sachzuwendung

Die GmbH ĂŒbernimmt direkt die Zahlung und versteuert diese mit pauschal 30 %. Damit betragen die Gesamtkosten nur 13.000 €.

Ergebnis: Norbert spart 5.000 € pro Jahr!

5.) Fazit

Sachzuwendungen nach § 37b EStG bieten eine clevere Möglichkeit, Mitarbeitende oder GeschĂ€ftsfĂŒhrer zusĂ€tzlich zu motivieren – mit steuerlichen Vorteilen fĂŒr beide Seiten. Ob Gutscheinkarte oder direkt gebuchter Urlaub: Wenn die Spielregeln beachtet werden, steckt viel Sparpotenzial in diesem Modell.

Sprechen Sie uns gern an – wir beraten Sie individuell und passgenau.

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