Die Urlaubszeit rückt näher – und mit ihr eine interessante Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden zu motivieren und gleichzeitig steuerlich zu entlasten: die Erholungsbeihilfe.
Als freiwillige Leistung bietet sie eine attraktive Alternative zur klassischen Bonuszahlung – mit spürbaren Vorteilen für beide Seiten.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist eine Erholungsbeihilfe?
Die Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers zur finanziellen Unterstützung von Urlaub und Erholung. Ziel ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden zu fördern – ein echtes Zeichen der Wertschätzung in der Ferienzeit.
2. Steuerliche Vorteile auf einen Blick
Die Erholungsbeihilfe ist:
- nur mit 25 % pauschal zu versteuern (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
- komplett sozialversicherungsfrei
- für Sie als Arbeitgeber einfach umzusetzen
3. Maximal begünstigte Beträge pro Jahr:
| Empfänger |
Maximalbetrag |
| Arbeitnehmer |
156 € |
| Ehegatte des AN |
104 € |
| Kind (mit Anspruch auf Kindergeld) |
52 € |
Tipp: Auch Stief- und Pflegekinder mit Kindergeldanspruch sind begünstigt!
4. Beispielrechnung (verheiratet, 2 Kinder):
| Posten | Betrag |
| Erholungsbeihilfe | 364,00 € |
| Pauschalsteuer 25 % | 91,00 € |
| Gesamtkosten | 455,00 € |
Der Mitarbeitende erhält 364 € netto – deutlich mehr als bei einer regulären Einmalzahlung nach Steuern und Sozialabgaben!
5. Alternative: Beihilfe bei gesundheitlichen Belastungen
Bei medizinisch verordneten Kuren oder ähnlichen Maßnahmen sind sogar bis zu 600 € steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. In der Praxis jedoch selten relevant für den normalen Arbeitsalltag.
6. Fazit: Kleine Geste – große Wirkung!
Mit der Erholungsbeihilfe setzen Sie auf nachhaltige Mitarbeitermotivation mit steuerlichem Mehrwert. Gern prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, wie Sie die Regelung in Ihrem Unternehmen optimal umsetzen können.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!
Lohnabrechnung 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen und beachten müssen!
Zum 01.01.2026 sind zahlreiche Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht in Kraft getreten. Diese betreffen unmittelbar die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen,...
Steuer-Update zum Jahreswechsel 2025/2026 – Das ändert sich!
Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 sind mal wieder einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Viele davon sind politisch motiviert, sollen Investitionen anregen, Arbeit...
Wichtige Änderung & häufige Kostenfalle: Sozialversicherung bei Arbeitnehmergeschenken
Ein besonders wichtiger – und häufig unterschätzter – Punkt bei Geschenken an eigene Arbeitnehmer ist die Sozialversicherung. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ein...
Mehr Netto vom Brutto – 11 starke Möglichkeiten, Ihre Mitarbeiter clever zu entlasten
Die Zeiten sind nicht gerade einfach: Preise steigen, Fachkräfte sind schwer zu finden und wer gute Leute hat, möchte sie natürlich auch halten. Doch die Lösung muss nicht...
Typische Steuerfragen von Handwerksbetrieben
Wir wissen: Ihr habt genug um die Ohren mit euren Aufträgen, Kunden und Mitarbeitern. Steuerkram, Papierberge und das ewige Zusammenstellen aller Buchhaltungsunterlagen rauben...
3 typische Fehler im Handwerk – So zahlen Sie weniger Steuern und verdienen mehr
Sie arbeiten täglich auf Baustellen, in Werkstätten oder bei Kunden – oft bis an die Belastungsgrenze. Aber wenn es um Buchhaltung, Steuern und Planung geht, fehlt einfach die...





