Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft:
Bei SEPA-Überweisungen müssen Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen.
Diese Regel nennt sich Verification of Payee (VoP) und soll mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr bringen und Betrug vorbeugen.

Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet das für Sie?
Als Zahlender:
Ihre Bank prüft künftig automatisch, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt.
Passt der Name nicht, erhalten Sie einen Hinweis – und entscheiden selbst, ob Sie die Zahlung trotzdem freigeben.
Als Zahlungsempfänger:
Ihre Kunden müssen den exakten Kontoinhabernamen angeben, damit Zahlungen reibungslos ankommen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Stammdaten prüfen:
- Stimmen die Namen Ihrer Lieferanten mit den tatsächlichen Kontoinhabern überein?
- Entspricht Ihr eigener Firmenname dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber?
Rechnungsvorlage anpassen:
- Weisen Sie auf den exakten Empfängernamen für Überweisungen hin.
- Bei abweichendem Firmennamen: Lassen Sie bei Ihrer Bank einen Handelsnamen hinterlegen.
Wichtig
Wenn Sie eine Überweisung freigeben, obwohl Name und IBAN nicht zusammenpassen, tragen Sie das Risiko.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Mehr Netto vom Brutto – 11 starke Möglichkeiten, Ihre Mitarbeiter clever zu entlasten
Die Zeiten sind nicht gerade einfach: Preise steigen, Fachkräfte sind schwer zu finden und wer gute Leute hat, möchte sie natürlich auch halten. Doch die Lösung muss nicht...
Typische Steuerfragen von Handwerksbetrieben
Wir wissen: Ihr habt genug um die Ohren mit euren Aufträgen, Kunden und Mitarbeitern. Steuerkram, Papierberge und das ewige Zusammenstellen aller Buchhaltungsunterlagen rauben...
3 typische Fehler im Handwerk – So zahlen Sie weniger Steuern und verdienen mehr
Sie arbeiten täglich auf Baustellen, in Werkstätten oder bei Kunden – oft bis an die Belastungsgrenze. Aber wenn es um Buchhaltung, Steuern und Planung geht, fehlt einfach die...
Mehr E-Mobilität, weniger Steuern: So profitieren Sie vom Investitionsbooster-Gesetz
Seit dem 01.07.2025 bringt das neue Investitionsbooster-Gesetz steuerliche Vorteile für alle Unternehmer und Selbständigen, die in ein reines Elektrofahrzeug (BEV)...
Das neue „Investitions-Booster-Gesetz“ 2025: Neue Steuer-Vorteile clever nutzen!
Am 11. Juli 2025 wurde das Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Es bringt steuerliche Vorteile – viele gelten sofort. Wir...
Achtung: Gefälschte Steuerbriefe im Umlauf!
In letzter Zeit landen vermehrt Schreiben im Briefkasten, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen – und das mit ernsten Forderungen: Mehrere Hundert Euro...