Lesezeit: 3 Minuten

Am 11. Juli 2025 wurde das Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Es bringt steuerliche Vorteile – viele gelten sofort.

Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst

Degressive Abschreibung bis 30 % pro Jahr

Was ist neu?

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1.7.2025 und 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden, ist wieder eine degressive Abschreibung erlaubt – mit bis zu 30 % im ersten Jahr!

Beispiel:
Ein Bauunternehmer kauft am 1.8.2025 einen Minibagger für 100.000 €.
Mit linearer AfA: 20 % jährlich → 20.000 € im 1. Jahr
Mit neuer degressiver AfA: 30.000€ im 1. Jahr

Vorteil: Mehr Liquidität durch höhere Steuerersparnis im ersten Jahr

 

Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge + neue 0,25 %-Grenze

Was ist neu?

  • Abschreibung: Staffelmodell mit bis zu 75 % im ersten Jahr
  • 0,25 %-Regel: Bruttolistenpreisgrenze steigt von 70.000 € auf 100.000

Beispiel:
Ein Unternehmensberater kauft einen neues E-Fahrzeug (Bruttolistenpreis 96.000 €) als Firmenwagen.

  • Vorher: kein Zugang zur 0,25 %-Regel → damit höherer geldwerter Vorteil
  • Jetzt: 0,25 %-Regel möglich → deutlich geringerer Privatanteil

Abschreibung:
Im Jahr 2025: 75 % von 96.000 € = 72.000 € Abschreibung!
→ Steuerliche Entlastung von mehreren Tausend Euro im 1. Jahr

 

Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028

Was ist neu?

  • Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 jährlich um 1 Prozentpunkt, bis er 2032 nur noch 10 % beträgt.

Beispiel:
Eine Immobilien-GmbH mit 200.000 € Gewinn/Jahr

  • 2025: ca. 30.000 € Körperschaftsteuer (15 %)
  • 2032: nur noch 20.000 € Körperschaftsteuer (10 %)
    💡 Spart dauerhaft 10.000 € pro Jahr – Planung langfristig lohnend

 

Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmen & Personengesellschaften

Was ist neu?
Auch der Steuersatz auf nicht entnommene Gewinne (sog. Thesaurierung) sinkt parallel zur Körperschaftsteuer.

Beispiel:
Ein Handwerksbetrieb als GmbH & Co. KG lässt Gewinne im Unternehmen:

  • Statt 28,25 % (aktuell), künftig nur noch 20 % Thesaurierungssteuer
    → Mehr Mittel für Investitionen und Kapitalaufbau im Unternehmen

 

Forschungszulage: Erhöhung ab 2026

Was ist neu?

Ab 2026:

  • Höhere Bemessungsgrenze (12 Mio.€)
  • Gemeinkostenzuschlag: pauschal 20 %
  • Eigenleistungspauschale steigt auf 70 %

Beispiel:
Ein Consulting-Unternehmen entwickelt 2026 eine neue digitale Planungssoftware.

  • Projektkosten: 400.000 €
  • Zusätzlich: 80.000 € pauschaler Zuschlag
    → Forschungszulage: 25 % auf 480.000 € = 120.000€ Steuererstattung

 

Unsere Empfehlung: Jetzt prüfen und profitieren!

  1. Investieren vor Jahresende? Prüfen Sie geplante Anschaffungen – Maschinen, Fahrzeuge, IT.
  2. E-Autos jetzt kaufen: 2025 bis 2027 besonders attraktiv durch Sonderabschreibung.
  3. Strategie neu denken: Körperschaft oder Personengesellschaft – was passt besser zur Steuerlastentwicklung?
  4. Förderungen sichern: Forschungsprojekte richtig strukturieren, Zulage beantragen.

 

📞 Wir beraten Sie individuell!

Wir unterstützen Sie bei:

  • Steuerlichen Prognosen zu Ihren Investitionen
  • Wahl der optimalen Abschreibung
  • Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur
+49 (0) 33 42 / 23 56 00
Jetzt Beratung vereinbaren
info@gkk-steuerberatung.de