Am 11. Juli 2025 wurde das Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Es bringt steuerliche Vorteile – viele gelten sofort.
Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst

Inhaltsverzeichnis
Degressive Abschreibung bis 30 % pro Jahr
Was ist neu?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1.7.2025 und 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden, ist wieder eine degressive Abschreibung erlaubt – mit bis zu 30 % im ersten Jahr!
Beispiel:
Ein Bauunternehmer kauft am 1.8.2025 einen Minibagger für 100.000 €.
Mit linearer AfA: 20 % jährlich → 20.000 € im 1. Jahr
Mit neuer degressiver AfA: 30.000 € im 1. Jahr
Vorteil: Mehr Liquidität durch höhere Steuerersparnis im ersten Jahr
Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge + neue 0,25 %-Grenze
Was ist neu?
- Abschreibung: Staffelmodell mit bis zu 75 % im ersten Jahr
- 0,25 %-Regel: Bruttolistenpreisgrenze steigt von 70.000 € auf 100.000 €
Beispiel:
Ein Unternehmensberater kauft einen neues E-Fahrzeug (Bruttolistenpreis 96.000 €) als Firmenwagen.
- Vorher: kein Zugang zur 0,25 %-Regel → damit höherer geldwerter Vorteil
- Jetzt: 0,25 %-Regel möglich → deutlich geringerer Privatanteil
Abschreibung:
Im Jahr 2025: 75 % von 96.000 € = 72.000 € Abschreibung!
→ Steuerliche Entlastung von mehreren Tausend Euro im 1. Jahr
Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028
Was ist neu?
- Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 jährlich um 1 Prozentpunkt, bis er 2032 nur noch 10 % beträgt.
Beispiel:
Eine Immobilien-GmbH mit 200.000 € Gewinn/Jahr
- 2025: ca. 30.000 € Körperschaftsteuer (15 %)
- 2032: nur noch 20.000 € Körperschaftsteuer (10 %)
💡 Spart dauerhaft 10.000 € pro Jahr – Planung langfristig lohnend
Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmen & Personengesellschaften
Was ist neu?
Auch der Steuersatz auf nicht entnommene Gewinne (sog. Thesaurierung) sinkt parallel zur Körperschaftsteuer.
Beispiel:
Ein Handwerksbetrieb als GmbH & Co. KG lässt Gewinne im Unternehmen:
- Statt 28,25 % (aktuell), künftig nur noch 20 % Thesaurierungssteuer
→ Mehr Mittel für Investitionen und Kapitalaufbau im Unternehmen
Forschungszulage: Erhöhung ab 2026
Was ist neu?
Ab 2026:
- Höhere Bemessungsgrenze (12 Mio. €)
- Gemeinkostenzuschlag: pauschal 20 %
- Eigenleistungspauschale steigt auf 70 %
Beispiel:
Ein Consulting-Unternehmen entwickelt 2026 eine neue digitale Planungssoftware.
- Projektkosten: 400.000 €
- Zusätzlich: 80.000 € pauschaler Zuschlag
→ Forschungszulage: 25 % auf 480.000 € = 120.000 € Steuererstattung
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