Die Zeiten sind nicht gerade einfach: Preise steigen, Fachkräfte sind schwer zu finden und wer gute Leute hat, möchte sie natürlich auch halten. Doch die Lösung muss nicht immer eine klassische Gehaltserhöhung sein.
Es gibt clevere Alternativen, mit denen Mitarbeiter mehr im Geldbeutel haben – und Sie als Arbeitgeber gleichzeitig sparen. Klingt fast zu schön, um wahr zu sein? Willkommen in der Welt der Nettolohnoptimierung!
Hier sind 11 starke Ideen, wie Sie Ihre Mitarbeiter glücklich machen können – ganz ohne, dass der Fiskus zu sehr mitnascht.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Dauerbrenner: Gutscheine bis 50 €
Stellen Sie sich vor, Sie geben Ihrem Mitarbeiter 50 € mehr Gehalt. Unterm Strich landen davon oft nur rund 25–30 € auf dem Konto. Ziemlich frustrierend, oder?
Mit einem steuerfreien Gutschein sieht die Sache ganz anders aus: Tankgutschein, Einkaufsgutschein oder eine Prepaid-Karte für Streaming – das Geld kommt zu 100 % beim Mitarbeiter an.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die 50 €-Grenze nicht überschritten wird. Sonst wird der gesamte Betrag steuer- und abgabenpflichtig.
2. Deutschlandticket: Mobilität, die sich lohnt
49 € im Monat und freie Fahrt quer durchs Land – das Deutschlandticket ist nicht nur bei Pendlern beliebt. Wenn Sie es als Arbeitgeber übernehmen, bleibt es komplett steuerfrei.
Das Beste: Ihre Mitarbeiter können das Ticket auch privat nutzen. So wird aus dem Arbeitsweg gleich noch ein Wochenendausflug.
3. Zuschuss fürs Mittagessen
Hungrige Mitarbeiter sind selten die besten Mitarbeiter. Mit Essenszuschüssen oder digitalen Essensmarken sorgen Sie für gute Laune im Büro und im Homeoffice.
2025 dürfen Sie bis zu 7,23 € pro Arbeitstag bezuschussen. Macht bei 20 Arbeitstagen satte 144,60 € – steuerbegünstigt!
So wird das Mittagessen plötzlich zum kleinen Motivationsschub, ohne dass es Ihr Unternehmen viel kostet.
4. Altersvorsorge: Heute schon an morgen denken
Viele Mitarbeiter machen sich Sorgen um ihre Rente. Hier können Sie punkten: Mit der betrieblichen Altersvorsorge.
Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze können Sie steuerfrei einzahlen, 4 % davon sogar sozialversicherungsfrei.
Das Beste daran: Ihr Mitarbeiter baut ein finanzielles Polster für später auf – und Sie als Arbeitgeber sparen ebenfalls. Eine echte Win-Win-Situation.
5. Extra Gesundheitsschutz: Krankenzusatzversicherung
Ein strahlendes Lächeln nach dem Zahnarztbesuch – ohne Schock beim Blick auf die Rechnung. Mit einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung machen Sie genau das möglich.
Ob Zahnzusatz, stationäre Zusatzversicherung oder Heilpraktikerleistungen – Sie können die Beiträge steuerfrei bis zu 50 € übernehmen, wenn sie keine Gutscheine bis 50 € ausgeben (siehe 1.). Sofern Sie bereits Gutscheine bis 50 € steuerfrei vergeben, können Sie die Krankenzusatzversicherung auch pauschal versteuern, ohne die Mitarbeiter zu belasten. Das bringt Sicherheit und zeigt, dass Ihnen die Gesundheit Ihrer Leute wichtig ist.
6. Fit bleiben dank Gesundheitsförderung
Ob Rückenschule, Yoga-Kurs oder Stressmanagement: Der Staat unterstützt gesundheitsfördernde Maßnahmen mit bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei. Voraussetzung ist hier, dass es sich um zertifizierte Kurse handelt.
Ihr Vorteil: Mitarbeiter bleiben gesünder, motivierter – und sind seltener krank. Und mal ehrlich: Wer freut sich nicht über ein kostenloses Fitness- oder Entspannungsprogramm?
7. Jobrad: In die Pedale statt ins Stauchaos
Das Dienstfahrrad ist längst mehr als ein Trend. Egal ob Citybike oder E-Bike – Mitarbeiter dürfen es auch privat nutzen.
Als zusätzliches Gehaltsextra ist es komplett steuerfrei. Bei Gehaltsumwandlung muss nur 0,25 % des Listenpreises versteuert werden. Ein Top-Deal!
So wird der tägliche Weg ins Büro nicht nur gesünder, sondern auch umweltfreundlicher.
8. Kinderbetreuung: Eltern entlasten leicht gemacht
Kita, Kindergarten & Co. sind teuer. Hier können Sie als Arbeitgeber glänzen: Zuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder sind komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Beispiel: 300 € Kita-Zuschuss monatlich bedeutet für Ihre Mitarbeiter echte Entlastung – und das ohne Abzüge.
Das zeigt: Sie haben die Familien Ihrer Mitarbeiter im Blick.
9. Werkzeuggeld: Wertschätzung für Handwerker
Gerade Handwerker bringen oft eigenes Werkzeug mit. Mit einem Werkzeuggeld können Sie diesen Einsatz anerkennen – steuerfrei!
Ob monatliche Pauschale oder Zuschuss bei Neuanschaffung: Wichtig ist nur, dass die Kosten nachweisbar sind und die Höhe passt.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte absolute Obergrenze für Werkzeuggeld.
Aber:
- Die Zahlung muss angemessen sein.
- Das Werkzeuggeld darf nicht offensichtlich überhöht sein, sonst drohen Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Nachforderungen.
- Die Angemessenheit orientiert sich an:
- Art und Umfang der eingesetzten Werkzeuge
- Nutzungsdauer und Abnutzung
- Branchenüblichen Pauschalen oder Erfahrungswerten
Pauschale Beträge sind möglich, wenn sie realistisch begründet werden können. Viele Finanzämter akzeptieren monatlich 5 – 10 € pauschal für kleinere Handwerksberufe ohne weitere Nachweise.
Bei höherwertigem Spezialwerkzeug können auch größere Beträge gerechtfertigt sein — dann aber mit detaillierter Aufstellung oder Nachweisen.
Das Signal gegenüber den Mitarbeitenden ist klar: „Wir sehen und schätzen, was du zusätzlich investierst.“
10. Internetpauschale
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € steuer- und sozialversicherungsfrei als Internetpauschale auszahlen (§ 3 Nr. 50 EStG). Voraussetzung ist, dass der Internetanschluss privat vom Arbeitnehmer gestellt wird. Ein Einzelnachweis der Kosten ist nicht erforderlich – die Pauschale muss jedoch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden.
11. Entfernungspauschale
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt weiterhin die Entfernungspauschale von 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km. Ab dem 21. Kilometer beträgt die Pauschale 0,38 € pro Kilometer.
Arbeitgeber können die Entfernungspauschale auch steuerfrei als Zuschuss oder pauschal mit 15 % versteuert (§ 40 Abs. 2 EStG) auszahlen. So lassen sich Netto-Vorteile für Mitarbeitende schaffen, ohne dass Sozialabgaben anfallen. Voraussetzung ist, dass die Erstattung die gesetzliche Pauschale nicht übersteigt und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.
12. Fazit: Kleine Extras mit großer Wirkung
Sie sehen: Eine Gehaltserhöhung ist nicht die einzige Möglichkeit, um Mitarbeiter zu motivieren. Mit diesen 11 smarten Extras steigern Sie die Zufriedenheit, entlasten Ihre Leute finanziell – und sparen selbst bei den Lohnnebenkosten.
Mehr Netto vom Brutto heißt: Ihre Mitarbeiter bekommen wirklich mehr, und Sie punkten als moderner, attraktiver Arbeitgeber.
Typische Steuerfragen von Handwerksbetrieben
Wir wissen: Ihr habt genug um die Ohren mit euren Aufträgen, Kunden und Mitarbeitern. Steuerkram, Papierberge und das ewige Zusammenstellen aller Buchhaltungsunterlagen rauben...
3 typische Fehler im Handwerk – So zahlen Sie weniger Steuern und verdienen mehr
Sie arbeiten täglich auf Baustellen, in Werkstätten oder bei Kunden – oft bis an die Belastungsgrenze. Aber wenn es um Buchhaltung, Steuern und Planung geht, fehlt einfach die...
Mehr E-Mobilität, weniger Steuern: So profitieren Sie vom Investitionsbooster-Gesetz
Seit dem 01.07.2025 bringt das neue Investitionsbooster-Gesetz steuerliche Vorteile für alle Unternehmer und Selbständigen, die in ein reines Elektrofahrzeug (BEV)...
Das neue „Investitions-Booster-Gesetz“ 2025: Neue Steuer-Vorteile clever nutzen!
Am 11. Juli 2025 wurde das Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Es bringt steuerliche Vorteile – viele gelten sofort. Wir...
Wichtig ab Oktober: Neuer EU-Standard bei Überweisungen – Name und IBAN müssen übereinstimmen
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft: Bei SEPA-Überweisungen müssen Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Diese Regel nennt sich...
Achtung: Gefälschte Steuerbriefe im Umlauf!
In letzter Zeit landen vermehrt Schreiben im Briefkasten, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen – und das mit ernsten Forderungen: Mehrere Hundert Euro...





