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SOKA Dach

Änderung des Tarifvertrages (gültig ab 01.06.2020)

Zur Aufrechterhaltung der Beschäftigungen im Dachdeckerhandwerk außerhalb der Winterperiode während der Corona-Pandemie wurde der Tarifvertrag befristet für das Jahr 2020 geändert.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

Ausfallgeld

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein tarifliches Ausfallgeld, wenn in den Monaten April, Oktober und November aus witterungsbedingten Gründen an einem Tag für mindestens eine Stunde die Arbeit eingestellt werden muss. Das Ausfallgeld wird für jede arbeitsfreie Stunde, höchstens für 53 Stunden im Kalenderjahr pro Arbeitnehmer als Lohnersatzleistung gezahlt.

Mit der Änderung des Tarifvertrages wurde diese Regelung auf die Monate Juni bis September 2020 erweitert.

Demnach gilt Folgendes:

  • Ab Juni 2020 beträgt das Ausfallgeld 75% des gültigen Stundenlohns.
  • Die Begrenzung der Ausfallzeit bleibt unverändert bei 53 Stunden pro Kalenderjahr.
  • Der Arbeitgeber erhält, wie auch bei der eigentlichen Regelung, das gezahlte Ausfallgeld zzgl. einer Pauschale von 23% für Sozialleistungen von der SOKA Dach zurück.
  • Für den Erstattungsantrag ab Juni muss nicht mehr das entsprechende Formular ausgefüllt werden, dies erfolgt nun über die monatliche Bruttolohnsummenmeldung (diese wird immer bei der Lohnabrechnung automatisch erstellt).

Momentan ist es technisch leider noch nicht möglich, diese Meldung im Rahmen der Lohnabrechnung zu erstellen.Wir gehen davon aus, dass uns ab Mitte Juli 2020 hierfür die notwendigen Updates zur Verfügung stehen.

Aber keine Sorge, der Anspruch auf die Arbeitgebererstattung verfällt erst 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, das bedeutet für 2020 endet der Anspruch am 30.06.2021.

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Weitere interessante Hinweise

Der neue Tarifvertrag enthält auch zahlreichen andere Änderungen, die sich auf dem verschiedenen Bereich auswirken.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die Beschäftigungsnachweiskarten fallen ab 01.05.2020 weg.
  • Die gewerblichen Arbeitnehmer werden über Ihre Beschäftigungszeiten direkt von der SOKA Dach informiert.
  • Die Durchschläge für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer des Erstattungsantrages des Teils des 13. Monatseinkommens entfallen.
  • Das Formular der Bruttolohnsummenmeldung wird um den gültigen Stundenlohn erweitert.

Dies sind aus unserer Sicht wichtigsten Eckpunkte. Sie können uns gerne jederzeit kontaktieren, um persönliche und individuelle Rückfragen zu klären.

 

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