Corona Konjunkturpaket – Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen sollen verlängert werden
Vor wenigen Tagen wurden im Koalitionsausschuss viele Themen besprochen. Angesichts der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Krise Pandemie werden nun die Unterstützungen für Unternehmen und Beschäftigte weitergeführt.
Die wesentlichen Entscheidungen, die allerdings noch vom Bundeskabinett zu beschließen sind, haben wir Ihnen zusammengefasst:
Inhaltsverzeichnis
1. Überbrückungsgeld bis Ende 2020 verlängert
Das laufende Programm war bisher bis 31.08.2020 befristet. Die Überbrückungshilfe soll nun für besonders belastete kleine und mittelständische Unternehmen bis Ende des Jahres laufen.
Gefördert werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August 2020 die fixen Betriebsausgaben von insgesamt maximal 150.000 €.
Über die Eckpunkte des laufenden Programms haben wir Sie bereits ausführlich mit unserem Newsletter vom 11.07.2020: „Überbrückungshilfe“ informiert.
Die Einzelheiten, wie das „neue“ Antragsverfahren abläuft und ob sich eventuelle Änderungen zum bisherigen Erstattungsumfang ergeben, sind noch nicht bekannt.
2. Kurzarbeitergeld
Um Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung im März 2020 den Zugang zum Kurzarbeitergeld auf Grund der Corona-Krise Pandemie erleichtert. Bereits im Mai 2020 wurde dieses erhöht und nun im August 2020 die derzeit geltende maximale Bezugsdauer bis 31.12.2020 auf 24 Monate verlängert. Längstens soll das Corona bedingte Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 beantragt werden können.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden dem Arbeitgeber bis Juni 2021 voll erstattet, ab Juli 2021 bis einschließlich Dezember 2021 noch zu 50%, sofern die Betriebe bis zum 30.06.2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ab Juli 2021 eine 100%-ige Erstattung erfolgen, Einzelheiten dazu sind bisher nicht bekannt.
Die befristet eingeführte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 70 oder 77 Prozent ab dem vierten Bezugsmonat sowie auf 80 oder 87 Prozent ab dem siebten Bezugsmonat wird ebenfalls bis Ende 2021 verlängert, sofern der Kurzarbeitergeld-Anspruch bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
3. Insolvenzrecht
Die derzeit bestehenden Lockerungen im Insolvenzrecht werden verlängert. Bis zum 31.12.2020 wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf Grund von Überschuldung weitergeführt.
4. Grundsicherung
Von der Corona-Krise Pandemie betroffene Künstler, Kleinselbstständige, Solo- und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu werden großzügige Regelungen für das eigene anrechnungsfreie Vermögen (Schonvermögen) geschaffen. Diese Erleichterungen sollen insgesamt bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Über die umfangreichen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets zur Eindämmung der Corona bedingten wirtschaftlichen Folgen haben wir ihnen mit unseren Newslettern vom 09.06.2020: „Corona Konjunkturpaket – Wichtiges für Unternehmer“ und vom 02.07.2020: „Das Konjunkturprogramm“ einen Überblick verschafft. Viele der dort aufgezählten Maßnahmen werden aktuell verlängert bzw. erforderliche Antragsverfahrens erleichtert.
Für Rückfragen, Klärungen von Unklarheiten oder Erläuterungen zu den aufgezählten Maßnahmen können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.
Bildquelle: Pixabay, User: geralt/21967 Bilder
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