Lesezeit: 2 Minuten

Startseite » Steuerliche Förderung von Hilfen unter Geschäftspartnern

 

Durch einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen sollen Spenden und Unterstützungen an gemeinnützige Organisationen aber auch Hilfen an normale nicht-gemeinnützige Unternehmen erleichtert werden.

So können Spenden auch ohne Spendenbescheinigungen steuerlich akzeptiert, wenn die Spende bei der gemeinnützigen Gesellschaft auf ein Sonderkonto gezahlt wird. Es genügt nur ein Kontoauszug als Nachweis der getätigten Spende. Derartige Vereinfachungen gab es bei früheren Krisen immer wieder.

Steuerliche Förderung von Hilfen unter Unternehmern

Interessant und Neu ist nun aber die Begünstigung von Spenden und Zuwendungen an Nicht-gemeinnützige Unternehmen:

Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an Geschäftspartner:

Unentgeltliche Leistungen an einen von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich betroffenen Geschäftspartner sind in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar, wenn:

  1. Es sich um Ausgaben in angemessenen Umfang des Spendenden handelt
  2. Es sich um eine Leistung handelt, die mit dem Betrieb des Leistenden im Zusammenhang steht und zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Leistungsempfänger dient.
  3. Das empfangende Unternehmen erheblich und unmittelbar durch die Corona Krise belastet ist

Dazu gehören vor allem Leistungen des Steuerpflichtigen, die unentgeltlich erbracht werden, um einen Geschäftspartner zu unterstützen, wie z.B. das Spenden von Atemschutzmasken, Schutzanzügen, Desinfektionsmittel, aber auch Arbeiten an einem Bauprojekt, um dieses erfolgreich und fristgerecht abzuschließen oder die Schenkung von Werkzeug, Material oder Ware.

Behandlung beim Empfänger

Die Zuwendung führt beim Empfänger zur Betriebseinnahme. Diese bemisst sich an dem Marktwert der erbrachten Leistung bzw. des zugewandten Wirtschaftsgutes.

Die Erleichterungen gelten für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020.

Alle Steuernews per E-Mail
Abonnieren Sie jetzt die GKK Steuernews und bleiben Sie informiert!


Bitte bestätigen Sie, dass Sie von uns per E-Mail mit unserem Newsletter informiert werden möchten:


Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Hier finden Sie Informationen zu unserem Datenschutz.

+49 (0) 33 42 / 23 56 00
Jetzt Beratung vereinbaren
info@gkk-steuerberatung.de