Liebe Mandanten und Geschäftspartner,
wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass wir unsere Gesellschaft zum 01.07.2022 in eine GmbH & Co.KG umwandeln. Bei der Gelegenheit kürzen wir den bisherigen Namen „GKK Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH Berlin Brandenburg“ auf den Kern unserer Arbeit – die Steuerberatung – ein.
Zukünftig firmieren wir unter:
„GKK Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co.KG“.
Die Umwandlung erfolgt als Formwechsel. Unser gesamtes Team und alle Ihnen bekannten Ansprechpartner bleiben Ihnen erhalten. Auch unsere Adresse und unsere Kontaktdaten bleiben ebenso wie unser Logo und unser sonstiger Außenauftritt bestehen. Es ändert sich somit lediglich die Rechtsform und der Name wird etwas kürzer.
Wir freuen uns darauf, Ihnen auch in Zukunft als Ihr Ansprechpartner für Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen zur Seite zu stehen.
Es grüßt herzlichst das Team der GKK.

Abonnieren Sie jetzt die GKK Steuernews und bleiben Sie informiert!
Pflegeversicherung: Beitragsanhebung zum 01.07.2023 – Alle wichtigen Neuerungen im Überblick
Lesezeit: 5 Minuten Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird erhöht – Eltern mit mehreren Kindern werden entlastet. Erfahren Sie hier mehr:
Die Urlaubszeit naht, nutzen Sie die Erholungsbeihilfe für Ihre Mitarbeitenden
Lesezeit: 3 Minuten So können Sie Ihren Mitarbeitenden eine Erholungsbeihilfe zahlen und ihnen damit steuerbegünstigt recht ansehnliche Beträge zukommen lassen:
Steueränderungen 2023 – Das gilt ab diesem Jahr
Lesezeit: 6 Minuten Mit dem Jahreswechsel sind zahlreiche Steueränderungen und Entlastungen in Kraft getreten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Änderungen und was diese für Ihre Steuererklärung 2023 bedeuten.
Neu ab 01.01.2023 – Digitaler Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für alle Arbeitgeber verpflichtend!
Lesezeit: 3 Minuten Ab 01.01.2023 müssen alle Arbeitgebende die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.
Keine Sanktionen bei verspäteter Offenlegung der Jahresabschlüsse 2021 im Bundesanzeiger
Lesezeit: 2 Minuten Bei einer Offenlegung von Jahresabschlüssen für das Jahr 2021 bis zum 10.04.2023 wird es keine Sanktionierung geben.
Sichern Sie sich noch eine hohe Gebäudeabschreibung
Lesezeit: 4 Minuten Wichtige Änderung für Erwerber und Besitzer von Immobilien und Wohneigentum in den Abschreibungsmöglichkeiten: