Arbeitgeber die auf Grund der Corona Krise daran gehindert sind, rechtzeitig die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteueranmeldungen abzugeben, können nun einen Antrag zur späteren Abgabe beim Finanzamt stellen. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen. (BMF-Schreiben vom 23.04.2020)

Voraussetzung:
Es muss nachweislich glaubhaft gemacht werden, dass der Steuerpflichtige bzw. der beauftragte Dritte (z.B. Steuerberater) unverschuldet darin gehindert ist, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand betrifft diese Regelung Einzelfälle, die durch die Corona Krise sehr stark belastetet sind.
Gerne können Sie uns zu diesem Thema kontaktieren, wir prüfen dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen auf Sie zu treffen.
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